Ehrenzeichen

Was haben die Queen, Flüchtlingshelferin Ute Bock, Skirennläufer Marcel Hirscher, der Lebensretter Andreas Stossier und die Stoakogler gemeinsam?

Sie alle wurden für ihre „Verdienste um die Republik Österreich“ ausgezeichnet. Wer welche Auszeichnung bekommt und wie die Verleihung eines Ehrenzeichens funktioniert, lesen Sie hier.

Ein goldener Bundesadler liegt inmitten eines Kranzes aus den farbig emaillierten Landeswappen der Bundesländer. Darunter angehängt ist die Insignie, ein rot emailliertes Malteserkreuz; darin eingelegt ein weiß emailliertes Griechisches Kreuz. Im weiß oder schwarz ausgekleideten Etui präsentieren sich Dekoration, Miniatur und Rosette in ihrer detailreich ausgeschmückten Pracht – das Universum der österreichischen Ehrenzeichen „in a nutshell“, wenn man so will.

Dabei sind diese Auszeichnungen, ihre Beantragung und Verleihung und mitunter auch das korrekte Tragen der verschiedenen Ausführungen – zumindest für Laien – eine kleine Wissenschaft für sich.

Ehre, wem Ehre gebührt

Das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich wurde im Jahr 1952 durch einen Gesetzesbeschluss des Nationalrates gestiftet und umfasst zehn Stufen – vom Groß-Stern des Ehrenzeichens, der nur an Staatsoberhäupter verliehen wird, bis zum Silbernen Ehrenzeichen. Dazu kommen nach dem Statut noch das Goldene und Silberne Verdienstzeichen, die Goldene Medaille am Roten Bande (Lebensrettungsmedaille) und die Goldene, Silberne und Bronzene Medaille (wobei Letztere nicht mehr verliehen wird).


Der/Die Bundespräsident:in verleiht dieses Ehrenzeichen über Antrag des für die jeweiligen Verdienste sachlich zuständigen Mitgliedes der Bundesregierung bzw. des/der Präsident:in des Nationalrates oder des/der Präsident:in des Bundesrates.

Übrigens: Jede Person kann Vorschläge für die Verleihung einer Auszeichnung beim sachlich zuständigen Bundesministerium einreichen – ausgenommen für sich selbst oder für nahe Familienangehörige. Dem/der Minister:in obliegt dann die Bewertung der zu ehrenden Verdienste aus den unterschiedlichen politischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder humanitären Bereichen. Nach ausdrücklicher Zustimmung der zu ehrenden Person wird die Auszeichnung beantragt und nach der Prüfung des/der Bundespräsident:in durch seine/ihre Unterschrift verliehen.

Das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst, das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst I. Klasse und das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst wurden 1955 durch ein Bundesgesetz gestiftet und werden vom Staatsoberhaupt über Antrag der für die Belange der Kunst bzw. der Wissenschaft zuständigen Regierungsmitglieder an in- und ausländische Persönlichkeiten verliehen, die sich „durch besonders hochstehende schöpferische bzw. anerkennenswerte Leistungen auf den Gebieten der Wissenschaft oder der Kunst allgemeine Anerkennung und einen hervorragenden Namen erworben haben“.

Das Ehrenzeichen für Verdienste um die Befreiung Österreichs (gestiftet 1976) ist eine Spezialauszeichnung für Personen, die aktiven Widerstand gegen das Nationalsozialistische Regime geleistet und dadurch zur Befreiung Österreichs von der NS-Herrschaft beigetragen haben. Der/Die Bundespräsident:in verleiht diese Auszeichnung über Antrag des/der Bundeskanzler:in auf Basis eines Gutachtens des „Kuratoriums des Befreiungsehrenzeichens“.

Das Militär-Verdienstzeichen wurde im Jahr 1989 gestiftet und kann vom Staatsoberhaupt über Antrag des/der Bundesminister:in für Landesverteidigung an Personen verliehen werden, die sich durch hervorragende Leistungen auf militärischem oder zivilem Gebiet um die militärische Landesverteidigung besonders verdient gemacht haben.

Gewusst wie

Ereignisse, die üblicherweise einen Blick auf die teils üppigen Dekorationen heimischer Würdenträger:innen zulassen, sind die traditionsreichen Ballveranstaltungen in der Wintersaison in Wien. Beim Opernball trägt auch der/die Bundespräsident:in „Volldekoration“.


Das „richtige“ Tragen von Ehrenzeichen ist im Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich festgelegt: Banddekorationen werden an einer Schärpe getragen, die von der rechten Schulter zur linken Hüfte verläuft. Frauen tragen die Schärpe nie auf der bloßen Schulter. Die Großen Goldenen und Großen Silbernen Ehrenzeichen (mit und ohne Stern) werden von Herren um den Hals und von Damen auf der linken Seite an Maschen (so genannten Damenmaschen) getragen. Bruststerne und Steckdekorationen werden links angesteckt. Die Goldenen und Silbernen Ehrenzeichen sowie die Verdienstzeichen und Medaillen werden von Herren an einem dreieckig gefalteten Band und von Damen an einer Masche an der linken Brustseite betragen. Anstelle der Volldekoration werden manchmal Miniaturen getragen. Die zumeist mit einem Orden übergebene Rosette wird auf dem linken Revers getragen und zwar bei offiziellen Anlässen und zu dunkler Kleidung.
 

Rangliste der Ehrenzeichen, die durch den Bundespräsidenten der Republik Österreich verliehen werden:

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